Psychotherapeutische Praxis Rüland - Praxis für Verhaltenstherapie
 Psychotherapeutische Praxis Rüland - Praxis für Verhaltenstherapie   

Kosten Psychotherapie

Sie sind gesetzlich versichert:

Die Kostenübernahme einer Verhaltenstherapie erfolgt bei gesetzlich versicherten Patienten über die jeweilige Krankenkasse.

Sie sind Privat-Patient:

Die Kostenübernahme einer Verhaltenstherapie erfolgt über ihre  Private Versicherung, das Ausmaß der Kostenübernahme variiert.

Wie Sie es als Privat Versicherter gewohnt sind, ist das Honorar nach Ablauf eines Quartals von Ihnen zu begleichen. Die anschließende Erstattung durch ihre Private Krankenkasse liegt in ihrer Verantwortung. Die Abrechnung erfolgt nach GOP, Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten.

Sie sind Beihilfe Patient:

Psychotherapeutische Leistungen werden durch Bund und Länder, die Beamtenversorgung anteilig gewährt. Bitte teilen Sie ihrer zuständigen Beamtenkasse mit, dass Sie eine Verhaltenstherapie in meiner Praxis beabsichtigen und bringen zum Erstgespräch die notwendigen Kontakdaten ihres Beihilfe Ansprechpartners mit, in jedem Falle seine e-mail Adresse. I.d. Regel wird ihre Psychotherapie formlos von mir beantragt. Meine psychotherapeutischen Leistungen werden nach GOP, Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten abgerechnet. Nach Ablauf eines Quartals ist das Honorar von Ihnen zu begleichen. Die anschließende Erstattung durch ihre Beihilfestelle liegt in ihrer Verantwortung.

Sie sind Selbstzahler ihrer Psychotherapie:

Als Selbstzahler bleiben Sie von allen Formalitäten unberücksichtigt. Die Abrechnung erfolgt nach GOP, Gebühren Ordnung für Ärzte und Psychotherapeuten.

Psychotherapeutische Praxis Rüland

Daniela Rüland

Händelstrasse 160

46282 Dorsten

Telefon: 02362-7939129

info@praxis-rueland.de

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